Stand 04.04.2014
1. Geltungsbereich
- Die FLOMA Marketing erbringt werkvertragliche Leistungen im Bereich des Internetmarketings.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der FLOMA Marketing.
2. Vertragsabschluss
- Verträge und ihre Ergänzung bedürfen der Schriftform.
- Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das Angebot der FLOMA Marketing unterzeichnet und der FLOMA Marketing zurücksendet(Post/ Bote/ Telefax/ Email). Bestandteil des Vertragsangebotes sind auch diese AGB.
- Es gelten ausschließlich die AGB der FLOMA Marketing.
3. Vertragslaufzeit & Kündigung
- Die Vertragslaufzeit bei Aufträgen mit Internetwerbung beträgt 12 Monate. Sofern der Vertrag zum Ablauf der Vertragserstlaufzeit nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser auf unbestimmte Zeit.
- Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate jeweils zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Die Vertragspartner sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
4. Preise, Zahlungen, Fälligkeit, Rechnungsstellung
- Angebote der FLOMA Marketing enthalten Nettopreise. Die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer ist ebenfalls geschuldet.
- Im Zweifelsfall gilt folgende Regelung:
- – Gewerbliche Kunden Nettopreise zzgl. MwSt.
- – Private Endkunden Bruttopreise incl. MwSt.
- Sofern bei Auftragsvergabe nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der FLOMA Marketing ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig.
5. Gewährleistung
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- Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den werkvertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Die FLOMA Marketing übernimmt keine Gewähr für Leistungen Dritter (Netzwerk-, Server- Internetdienstleister).
- Sind die von der FLOMA Marketing erbrachten Dienstleistungen mangelhaft, teilt dies der Auftraggeber der FLOMA Marketing unverzüglich unter ausführlicher Mangelbeschreibung mit. Die FLOMA Marketing ist zur Nachbesserung berechtigt.
- Der Auftraggeber räumt der FLOMA Marketing zwei Nachbesserungsversuche ein, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung beiderseitiger Interessen eine sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses erfordern.
- Die FLOMA Marketing versichert, mit keiner Plattform für Internetwerbung und Anbieter von Suchmaschinen (z.B. Google, Bing, Yahoo, Facebook) in gesellschaftlicher Verflechtung zu stehen.
Ferner weist sie daraufhin, dass der Stellenwert einer Internetseite (PageRank) und die daraus folgende Platzierung in der Anzeige der Suchergebnisse durch geschützte Algorithmen der Suchmaschinenbetreiber bestimmt wird. Auch die Platzierung der Internetwerbeanzeige wird ausschließlich durch den jeweiligen Anbieter festgelegt. Die Tätigkeiten der FLOMA Marketing zielen darauf ab, die relevanten Einflussfaktoren zielgerichtet auszurichten, um optimale Anzeigeergebnisse zu erzielen. Weder ein bestimmter PageRank noch eine bestimmte Platzierung können aber von der FLOMA Marketing zu irgendeinem Zeitpunkt garantiert werden.
6. Mitwirkung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, der FLOMA Marketing alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Zuarbeiten bereit zu stellen. Der Auftraggeber willigt ein, dass die FLOMA Marketing den Datenbestand feststellt, protokolliert und bearbeitet, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.
- Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die FLOMA Marketing vom Auftrag zurücktreten. In diesem Fall wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% der Auftragssumme fällig.
7. Annahmeverzug des Auftraggebers
- Nimmt der Auftraggeber die im Auftrag gegebene Dienstleistung nicht an, kann die FLOMA Marketing pauschalisierten Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung verlangen.
- Das Recht der Vertragsparteien, im Einzelfall einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen, bleibt davon unberührt.
8. Wettbewerb
- Die FLOMA Marketing ist berechtigt, benachbarte oder ähnliche Kampagnen verschiedener, auch branchenähnlicher und –gleicher Auftraggeber entsprechend zu betreuen. Die FLOMA Marketing wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines Anderen geben.
- Exklusivität für Auftraggeber, Branchen, Produkte oder Dienstleistungen ist ausdrücklich gesondert zu vereinbaren.
- Mit Annahme und Abrechnung der Leistungen der FLOMA Marketing räumt der Auftraggeber der FLOMA Marketing das unentgeltliche Recht auf Nennung als Referenz ein.
9. Haftung
- Die FLOMA Marketing haftet dem Auftraggeber nach Werkvertragsregelung.
- Jede Haftung des Auftragnehmers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber stellt die FLOMA Marketing von allen Ansprüchen Dritter, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Keywords, Marken, Kennzeichen, gewerbliche Schutzrechte aller Art sowie sonstige Inhalte entstehen, frei.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Verträgen mit Dritten entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Er hält den Auftraggeber in jedem Fall von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
- Die FLOMA Marketing schließt ihre Haftung für einfache fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen.
- Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die FLOMA Marketing nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten auch in maschinenlesbarer Form bereit gehalten werden und die Datenbestände mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
- Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10. Aufrechnung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der FLOMA Marketing aufrechnen.
11. Datenschutz
- Der Datenschutz regelt sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils gültigen Fassung.
- Insbesondere erklärt die FLOMA Marketing, alle personen- oder unternehmensbezogenen Daten für keine anderen Zwecke als der Durchführung und Abrechnung Ihrer Dienstleistungen zu verwenden.
- Der Auftraggeber erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung, Änderung und Weitergabe von personen- und unternehmensbezogenen Daten an Dritte einverstanden, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.
- Der Auftraggeber stellt die FLOMA Marketing von Ansprüchen Dritter, die aus der Erhebung, Speicherung, Änderung und Weitergabe von personen- und unternehmensbezogenen Daten entstehen, schon heute frei.
12. Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle weiteren als vertraulich bezeichneten Informationen geheim zu halten.
- Diese Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer von 2 Jahren über das Vertragsende hinaus, sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen ist.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die von Behörden oder Gerichten angefordert werden. Der jeweilige Vertragspartner ist hier in der Informations- und Beweispflicht.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Auftrags o.a. Vereinbarungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in rechtlich zulässiger Weise den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.